Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Contractus Intelligence AG für die Nutzung der Plattform und Dienstleistungen. Version 2.0.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Contractus Intelligence AG, Landquart, Schweiz («Contractus») und ihren Kunden («Kunde») über die Nutzung der Contractus-Plattform (insbesondere contractus.ai und ausschreibung.ai, zusammen die «Plattform») sowie damit verbundene Leistungen.
1.2 Das Angebot von Contractus richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen sowie an natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten ist ausgeschlossen.
1.3 Der Vertrag kommt zustande (a) im Online-Verfahren mit Abschluss der Registrierung bzw. der Bestellung, nachdem der Kunde die AGB zur Kenntnis nehmen konnte und deren Geltung aktiv bestätigt hat, oder (b) im Direktvertrieb mit beidseitiger Unterzeichnung des Service-Vertrags bzw. Annahme der Offerte, in welcher auf diese AGB verwiesen wird.
1.4 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individueller Service-Vertrag bzw. Bestellformular, (2) Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA), (3) Service-Level-Vereinbarung (SLA), (4) diese AGB.
1.5 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Contractus ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.6 Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen dieser AGB ist die deutsche Fassung massgebend.
2. Leistungen
2.1 Contractus stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet oder — sofern vereinbart — als On-Premise-Installation zur Verfügung. Der konkrete Leistungsumfang (Deployment-Modell, Nutzeranzahl, Vertragsvolumen, SLA-Tier, Optionen) ergibt sich aus dem Bestellformular bzw. Service-Vertrag.
2.2 Contractus entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen anpassen oder ersetzen, sofern der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
2.3 Als «Beta» oder «Preview» gekennzeichnete Funktionen werden freiwillig, unentgeltlich und ohne Gewährleistung oder SLA-Zusagen bereitgestellt; sie können jederzeit geändert oder eingestellt werden.
3. Nutzungsrechte
3.1 SaaS: Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
3.2 On-Premise: Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, die Software in der vereinbarten Umgebung zu installieren und im vereinbarten Umfang zu nutzen. Weitergehende Rechte regelt der Service-Vertrag.
3.3 Dem Kunden ist es untersagt, die Plattform Dritten ausserhalb des vereinbarten Nutzerkreises zugänglich zu machen, sie zu vermieten oder zu dekompilieren, soweit nicht zwingendes Recht (Art. 21 URG) etwas anderes erlaubt.
4. KI-Funktionen; keine Rechtsberatung
4.1 Die Plattform erstellt mithilfe künstlicher Intelligenz Analysen, Zusammenfassungen, Entwürfe und andere Ausgaben («Outputs»). Outputs werden automatisiert und probabilistisch erzeugt; sie können unvollständig, unrichtig oder für den Einzelfall ungeeignet sein.
4.2 Die Plattform und die Outputs stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Prüfung durch eine qualifizierte Fachperson.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, Outputs vor deren Verwendung — insbesondere vor rechtlich oder wirtschaftlich relevanten Entscheidungen — durch fachkundige Personen zu prüfen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde behandelt Zugangsdaten vertraulich, verwaltet seine Nutzerkonten sorgfältig und meldet Contractus unverzüglich jede unbefugte Nutzung.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm hochgeladenen Inhalte keine Rechte Dritter oder anwendbares Recht verletzen und er zu deren Verarbeitung berechtigt ist.
5.3 Der Kunde nutzt die Plattform nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Umgehung technischer Beschränkungen, zur Überlastung der Systeme oder zu rechtswidrigen Zwecken.
6. Vergütung und Zahlung
6.1 Die Lizenzierung erfolgt auf jährlicher Abonnementsbasis und bemisst sich nach aktiven Nutzern und monatlichem Vertragsvolumen gemäss Bestellformular. Alle Preise verstehen sich in CHF zuzüglich gesetzlicher MWST.
6.2 Die Jahresvergütung ist im Voraus geschuldet und innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar.
6.3 Überschreitet der Kunde die vereinbarte Nutzerzahl oder das vereinbarte Vertragsvolumen, wird die Mehrnutzung zu den vereinbarten Sätzen nachverrechnet (True-up), erstmals auf die nächste Abrechnungsperiode.
6.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % p.a. (Art. 104 OR). Bleibt eine Mahnung mit Nachfrist von 14 Tagen erfolglos, darf Contractus den Zugang nach vorgängiger Ankündigung sperren; die Vergütungspflicht bleibt bestehen.
6.5 Contractus kann die Preise mit Wirkung auf den Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen, sofern die Anpassung dem Kunden mindestens 3 Monate vor Ende der laufenden Periode in Textform mitgeteilt wird. Übersteigt die Erhöhung 5 % pro Jahr bzw. die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise, kann der Kunde den Vertrag ausserordentlich auf das Ende der laufenden Periode kündigen.
7. Verfügbarkeit und Support
7.1 Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Supportleistungen richten sich nach dem vereinbarten SLA-Tier. Ist kein SLA vereinbart, bemüht sich Contractus um eine Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet.
7.2 Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten angesetzt und rechtzeitig angekündigt; sie gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.
7.3 Bei Unterschreitung zugesicherter Verfügbarkeitswerte hat der Kunde Anspruch auf die im SLA definierten Service Credits.
8. Datenschutz und Datenstandort
8.1 Contractus verarbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie — soweit anwendbar — der DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (DPA), der integraler Vertragsbestandteil ist.
8.2 Kundendaten werden in der Schweiz gehostet.
8.3 Contractus verwendet Kundendaten und hochgeladene Dokumente nicht zum Training von KI-Modellen, es sei denn, der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu (Opt-in).
8.4 Der Einsatz von Sub-Prozessoren richtet sich nach dem DPA; die aktuelle Liste ist dort referenziert. Contractus informiert über beabsichtigte Änderungen; dem Kunden steht das im DPA vorgesehene Widerspruchsrecht zu.
9. Vertraulichkeit
9.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen, als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
9.2 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
9.3 Diese Pflichten bestehen während der Vertragsdauer und für 3 Jahre nach Vertragsende fort.
10. Rechte an Daten und Outputs
10.1 Sämtliche vom Kunden hochgeladenen Daten und Dokumente («Kundendaten») bleiben im Eigentum des Kunden bzw. seiner Berechtigten. Contractus erhält daran nur die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte.
10.2 Die Rechte an den für den Kunden erzeugten Outputs stehen, soweit gesetzlich übertragbar, dem Kunden zu.
10.3 Alle Rechte an der Plattform, der zugrunde liegenden Software, den Modellen und der Dokumentation verbleiben bei Contractus bzw. deren Lizenzgebern. Contractus darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen zulassen, zur Verbesserung ihrer Leistungen verwenden.
11. Gewährleistung
11.1 Contractus gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
11.2 Mängel sind Contractus in Textform anzuzeigen. Contractus behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist (Nachbesserung). Schlägt die Nachbesserung wiederholt fehl, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
11.3 Keine Gewähr wird übernommen für ununterbrochene Fehlerfreiheit, für Störungen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Contractus (insbesondere Internetanbindung des Kunden) sowie für die inhaltliche Richtigkeit einzelner Outputs (Ziff. 4). Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1 Contractus haftet unbeschränkt für Schäden aus Absicht oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 Abs. 1 OR), für Personenschäden sowie in allen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
12.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
12.3 Soweit die Haftung nach Ziff. 12.2 nicht ausgeschlossen ist, ist sie pro Vertragsjahr auf die Summe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Vergütungen beschränkt.
12.4 Ausgeschlossen ist — ausser in den Fällen von Ziff. 12.1 — die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverlust, soweit dieser bei vertragsgemässer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
12.5 Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dritte (insbesondere Hosting-Provider, Sub-Prozessoren und Anbieter von KI-Modellen) ist für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).
12.6 Schäden, die auf die Verwendung von Outputs ohne die nach Ziff. 4.3 gebotene Prüfung zurückzuführen sind, gelten als vom Kunden mitverschuldet und werden entsprechend angerechnet (Art. 44 OR).
13. Sperrung
13.1 Contractus darf den Zugang des Kunden nach vorgängiger Ankündigung ganz oder teilweise sperren, wenn der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug ist oder die Plattform in schwerwiegender Weise vertrags- oder rechtswidrig nutzt. Bei Gefahr im Verzug (z. B. Sicherheitsvorfall) kann die Sperrung sofort erfolgen; der Kunde wird unverzüglich informiert.
13.2 Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfallen ist. Die Vergütungspflicht bleibt während berechtigter Sperrung bestehen.
14. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
14.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Bereitstellung, sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht.
14.2 Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
14.3 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
14.4 Nach Vertragsende stellt Contractus dem Kunden während 30 Tagen einen Export der Kundendaten in einem gängigen, strukturierten Format (z. B. CSV, JSON, PDF) zur Verfügung. Danach werden die Kundendaten gemäss DPA gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
15. Änderungen dieser AGB
15.1 Contractus kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
15.2 Verschlechtern die Änderungen die Rechtsstellung des Kunden wesentlich, kann dieser den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gelten die Änderungen als genehmigt, sofern Contractus in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Contractus übertragen. Contractus darf den Vertrag auf eine Konzerngesellschaft oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übertragen; der Kunde wird informiert.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.
16.3 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
16.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Landquart, Kanton Graubünden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Version 2.0 · Stand: Juli 2026.